Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14555

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Wismar beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für ein ca. 11,5 ha großes, südlich der Altstadt gelegenes Areal zu ändern. Zusätzlich in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden die für die Erschließung des Plangebietes maßgeblichen äußeren Straßenverkehrsflächen, welche im Zuge der Gebietsentwicklung aus-und umgebaut werden sollen. Bereits seit geraumer Zeit verfolgt die Hansestadt Wismar die Planungsabsicht das Areal, vor allem die Fläche des ehemaligen Gaswerkes der Hanseatischen Energieversorgung Aktiengesellschaft (HEVAG - heute: E-Dis AG), zu entwickeln und einen lnvestor für diese Umnutzung zu gewinnen. Aufgrund der Vornutzung durch ein Gasunternehmen, welches über 100 Jahre Stadtgas auf dieser Fläche produzierte, ist der Boden und teilweise auch die vorhandenen Gebäude und Gebäudereste kontaminiert. Diese Tatsache schreckte schließlich viele lnvestoren ab und mögliche Entwicklungen wurden nicht weiterverfolgt.

Nun konnte mit der HD lnvestitions- und VerwaltungsGmbH ein entsprechender lnvestor

gefunden werden, welcher sich den anzutreffenden Konflikten stellt und sich mit diesen auseinandersetzen möchte. Eine entsprechende Entwicklungskonzeption wurde der Hansestadt Wismar bereits vor dem Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar über die Einleitung des förmlichen Bauleitplanverfahrens vorgestellt und die Rahmenparameter wurden festgelegt.

Zudem wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen lnvestor und plangebender Stadt - vor allem bzgl. der Regelungen zur Kostenübernahme für die Aufstellung der Bauleitplanung sowie alle hierfür notwendigen Gutachten und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen durch den lnvestor - geschlossen. Gemäß der Planungsabsicht der Stadt und des lnvestors soll die stadtnahe Fläche zukünftig durch Einzelhandel, einen Wohnmobilstellplatz, einen öffentlichen Parkplatz sowie durch Wohnbebauung genutzt werden. Das künftige Wohngebiet wird sich jedoch nicht auf dem ehemaligen HEVAG-Gelände befinden, sondern auf dem Gelände des derzeitigen Aldi-Marktes, welcher in das geplante Einkaufszentrum umsiedeln wird. Dieser Umstrukturierung stimmte der Grundstückseigentümer zu und ein städtebaulicher Vertrag wurde hierzu abgeschlossen. Das unmittelbar an das ehemalige HEVAG-Gelände angrenzende ,,Drewes Wäldchen" wurde ebenfalls in den räumlichen Geltungsbereich der Bauleitplanung einbezogen und gemäß seiner tatsächlichen Nutzung und Prägung als Waldfläche zum Erhalt festgesetzt.

 

Durch die Nähe zur lnnenstadt der Hansestadt Wismar bietet das Plangebiet sowohl für die

Errichtung eines Einkaufszentrums als auch für geplante Wohnnutzung einen optimalen Standort,

welchen sich die besagte Brachfläche zunutze macht. Aufgrund der Lage des Plangebietes

sowie der unterschiedlichen geplanten Nutzungen ist von einer entsprechenden Nutzung des

Areals durch Bewohner der Stadt, aber auch von Pendlern aus der Region auszugehen. Dies

ist mitunter der Grund, warum die Stadt vorsieht im Plangebiet des Weiteren einen öffentlichen Parkplatz und einen Wohnmobilstellplatz zu errichten. Die Hansestadt Wismar reagiert mit dem geplanten Wohnmobilstellplatz auf die anhaltende Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen und die von Jahr für Jahr steigende Anzahl an Touristen. Der Urlaub mit dem Wohnmobil liegt voll im Trend und immer mehr Wohnmobilisten wollen Wismar und die gesamte Ostseeküste erkunden.

Ziel der Festsetzung des Wohnmobilstellplatzes ist es somit, einen zentrumsnahen Wohnmobilstellplatz zu errichten, um den Touristen der Hansestadt Wismar eine zentrale

Übernachtungsmöglichkeit zu bieten und zugleich die Straßen und Parkplätze von der Vielzahl von Wohnmobilen im Sommer freizuhalten.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 die Grundlage für die Entwicklung des Areals geschaffen und die Aufstellung des Bebauungsplanes 68/17 ,,Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" beschlossen. Da die beabsichtigte Planung nicht mit den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar übereinstimmt, ist gemäß Entwicklungsgebot, nachdem der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, eine Änderung des rechtswirksamen

Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies soll im sogenannten Parallelverfahren erfolgen.

 

Seit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung ist die Planung gereift und einzelne wesentliche Belange wurden konkretisiert. Auch wenn das Leitziel des Aufstellungsbeschlusses die Schaffung von Einzelhandelsflächen, Wohnraum, einem öffentlichen Parkplatz und einem  Wohnmobilstellplatz - stets weiterverfolgt wurde, hat sich die Planung im weiteren Entwurfsverlauf doch augenscheinlich verändert. Die Veränderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die nachfolgenden Themen / Gebiete; detaillierter wird auf die Entwicklung der Planung im 3. Kapitel,,Städtebauliches Konzept" eingegangen:

 

* Die Lage des Wohnmobilstellplatzes und des ötfentlichen Parkplatzes wurden getauscht

und der Geltungsbereich wurde im nördlichen Bereich des bisher als ,,SO Wohnmobilstellplatz" festgesetzten Baugebietes reduziert;

* Die bestehende Kleingartenanlage mit der Bezeichnung ,,lm Wall" wurde aus dem

räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes entlassen;

* Das im Nordosten des Geltungsbereiches, entlang der Schweriner Straße, festgesetzte

Mischgebiet wurde um den Bereich des bisherigen sonstigen Sondergebietes 3 (SO3)

erweitert, neue Bezeichnung Ml 2;

* Das allgemeine Wohngebiet (WA) wurde in seiner räumlichen Ausdehnung verkleinert und bezieht sich nun im Wesentlichen auf das Grundstück des derzeitigen Aldi-Marktes.

Die entfallende Wohngebietsfläche wurde gem. ihrer tatsächlichen und heutigen Zweckbestimmung als Waldfläche festgesetzt;

* Die Führung der Verkehrswege wurde konkretisiert und an die aktualisierte Planung angepasst;

* Details, wie Stellplatzbereiche, Flächen für Anpflanzungen oder für lmmissionsschutzmaßnahmen, wurden festgesetzt.

 

Die Gemeinde Zierow als Nachbargemeinde wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 68/17 „Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

Ebenso über die dazugehörige 54. Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Anregungen und Bedenken geäußert.

 

Planungen der Gemeinde Zierow werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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