Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9233-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit der Umsetzung des Projektes „Dünenpromenade“ begonnen. Teil des Projektes sind die unter dem AZ 62958-16-08 genehmigten 5 DLRG-Stationen und 17 Strandhäuser. Die DLRG-Stationen und die Strandhäuser sollen, teilweise den Standort als auch die Grundrissgestaltung betreffend, abweichend von der Genehmigung AZ 62958-16-08 errichtet werden (siehe Vorlage GV Bolte/20/14545 der Kurverwaltung). Die an der Planung vorgenommenen Veränderungen erfordern eine Änderung zur Baugenehmigung und Naturschutzgenehmigung. Die bereits erteilte Baugenehmigung zu AZ 62958-16-08 ist am 08.06.2020 verfristet. Somit sind alle Bauvorlagen samt Einvernehmen der Gemeinde erneut im Genehmigungsverfahren bei der unteren Bauaufsichsbehörde einzureichen.

Der für die Kurverwaltung planende Architekt Herr Opfermann wird auf der Sitzung des Bauausschusses anwesend sein und die Änderungen erläutern.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, § 145 BauGB und § 173 BauGB für den Neubau einer Dünenpromenade, hier Errichtung der 6 DLRG –Stationen und 17 Strandhäuser herzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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