Beschlussvorlage - V Bolte/20/14446-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unterliegt der Selbstüberwachungsverordnung SÜVO - Verordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (alle 10 Jahre das komplette Netz).

Die Betreiber bestimmter Abwasseranlagen haben gemäß SÜVO Messungen und Untersuchungen, Zustands-und Funktionskontrollen durchzuführen oder zu veranlassen, ggfls. ein Abwasserkataster und ein Betriebstagebuch zu führen.

Die Gemeinde ist Eigentümer der Regenwasserleitungen, eine Übertragung an den Zweckverband hat noch nicht stattgefunden.

Um für die Ortslage Tarnewitz ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gemeinsam mit dem Zweckverband Grevesmühlen zu realisieren, bedarf es einer Kanalbefahrung (Kamerabefahrung) um den Zustand des Leitungsbestandes beurteilen zu können. Die Bestandsrohrlängen haben insgesamt eine Länge von ca. 1465 m.

Die Kosten der notwendigen Kamerabefahrung betragen ca. 10.000,00€, diese müssen vor Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung anteilig von der Gemeinde und dem Zweckverband getragen werden (50/50).

Parallel dazu wird im Auftrag des Zweckverbands Grevesmühlen ein Bodengutachten zur Versickerung (Versickerungsgutachten) erarbeitet.

Nach Vorlage der Kamerabefahrung und des Versickerungsgutachtens, wird ein Ingenieurbüro ein Angebot zur Erstellung des Konzeptes unterbreiten. Die weitere Vorgehensweise wird in einer der kommenden Bauausschussitzungen besprochen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die anteiligen Kosten der Kanalbefahrung von ca. 5.000,00€ zu tragen. Die finanziellen Mittel sind im Haushaltplan 2020/2021 bereitgestellt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101-0960000-2020/05 + 2020/06

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Loading...