Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14509

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 27.11.2018 wurde im WTU-Ausschuss zum Thema Entwicklung der Beschilderung des Radwegenetzes im Gemeindegebiet beraten. In den Gemeinden Kalkhorst, Damshagen und Hohenkirchen wurden bzw. werden LEADER-geförderte Projekte zur Beschilderung des Radwegenetzes durchgeführt.

Für die Stadt Klütz wurde am 26.06.2019 eine entsprechende Projektskizze beim Landkreis eingereicht. Die Projektskizze inkl. Kostenschätzung befindet sich in Anlage.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf 37.009,00 EUR brutto.

 

Gemäß Schreiben des Landkreises vom 21.10.2019 konnte sich das Projekt zwar für eine Förderung qualifizieren, fand aber aus Budgetgründen keine Berücksichtigung.

Am 09.03.2020 teilte der Landkreis mit, dass Mittelzuweisungen für LEADER eingetroffen sind. Somit stehen wieder Mittel zur Förderung des Vorhabens zur Verfügung und können nun beantragt werden. Die amtlichen Antragsunterlagen sind beim StALU einzureichen. Die Fördermittel können erst 2021 ausgezahlt werden.

 

Die Förderquote nach der LEADER-RL beträgt 90 %, mithin einen Betrag von 33.308,10 EUR. Die Eigenmittel der Gemeinde betragen 10 %, 3700,90 EUR.

Die Mittel wurden für den Nachtragshaushalt 2020 gemeldet.

 

Eine Fördervoraussetzung der LEADER-Richtlinie ist die Fassung eines Grundsatzbeschlusses über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahme. Einen derartigen Beschluss gibt es noch nicht.

Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Klütz beschließt wie folgt:

  1. Das Vorhaben „Besucherlenkung im Gemeindegebiet der Stadt Klütz“ wird durchgeführt.
  2. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

37.009,00 EUR Gesamtkosten (Ausgaben)

  3.700,90 EUR von der Gemeinde zu tragende Anteil

33.308,10 EUR Fördermittel (Einnahmen)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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