Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14461

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz stellt den Bebauungsplan Nr. 27 im zweistufigen Regelverfahren auf. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ferienhausgebietes mit ca. 80 Ferienhäusern. Es besteht die Zielstellung, eine kleinteilige Bebauung mit Einzelhäusern vorzunehmen. Ursprünglich bestand die Absicht, die Anbindung der Ferienhausanlage in die geplante Ortsumgehungsstraße im Bereich der Ferienhausanlage einzubinden; die Ortsumgehungsstraße verfolgt die Stadt Klütz jedoch vorerst nicht weiter.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

 

Die Satzungsunterlagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung. Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen zu können, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung notwendig.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz in Kraft.

 

Der vorliegende Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz für den Ferienpark südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauugsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 liegt südlich der Ortslage Wohlenberg und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch Gehölze und eine Grünfläche südlich der Ortslage

Wohlenberg,

-          im Osten:  durch den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz (Grundstücke                                           am "Ostseeblick" und private Grünfläche)
 

-          im Süden:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Westen:  durch den Weg nach Bössow.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 27 wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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