Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14382

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow am 20.11.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B- Planes Nr. 13 „ Zierow Strand“ wurde öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern wurden zahlreiche im Entwurf festgesetzte Nutzungen entweder gestrichen oder aber auf ein Minimum reduziert. Die Planinhalte, die zu neuen Nutzungen innerhalb des Gewässerschutzstreifens in teilweise deutlich reduzierter Form verblieben sind, beschränken sich nunmehr auf die Errichtung eines strandnahen Sanitärgebäudes, der Errichtung eines Gebäudes für die Strandversorgung und dem nun landseitigen Ersatz des vorhandenen Wasserrettungsturmes. Auf die mobile Strandversorgung, die Waldbühne, den Seesteg, einen seeseitigen Wasserrettungsturm und die Neuanlage eines Wegenetzes wird mit der angepassten, d.h. erheblich reduzierten Planung verzichtet.

Die Änderungen im Einzelnen sind dem Ergebnis der Prüfung zu entnehmen.

Gemäß § 4a Abs. 3 ist der Entwurf des B-Planes erneut öffentlich auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

1. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die erneute öffentliche Auslegung zu unterrichten.

 

4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt.

 

5. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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