Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14372

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat auf Ihrer Sitzung am 5.3.2020 unter der Beschlussvorlage 14151 den Abwägungsbeschluss und unter der Beschlussvorlage 14152 den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung B- Plan Nr. 17 Tarnewitz gefasst. Anlass der Planung war der Antrag eines Gewerbetreibenden zur Schaffung von Baurecht zur Aufrechterhaltung seines Gewerbes. Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung in der Sitzung am 5.3.2020 unter der Beschlussvorlage 14251 den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller beschlossen, der inhaltlich sichert, dass die Nutzung des Baufensters tatsächlich nur im Rahmen des Fortbestandes/ Erweiterung des bestehenden Gewerbes erfolgt.

Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages konnte bislang nicht vollzogen werden, da der Antragsteller den Abschluss des Vertrages verweigert. Parallel hat der Antragsteller einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses gestellt.

Somit sind die Planungsabsichten der Gemeinde nicht umsetzbar. Die gefassten Beschlüsse zum Bauleitplanverfahren (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) müssen aufgehoben werden, um die von der Gemeinde gewünschte städtebauliche Ordnung nicht zu gefährden. Die Vorgehensweise ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt.

 

Die Gemeindevertretung hat diese Beschlussvorlage abgelehnt. Mittlerweile wurde seitens der Bauherren ein Bauantrag für den Bau eines Wohnhauses mit Garage eingereicht. Der Bauausschuss hat diesen Antrag abgelehnt und empfiehlt der Gemeindevertretung wiederum die Aufhebung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Deshalb wird diese Vorlage wieder der Gemeindevertretung vorgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1.  Der Beschluss vom 5.3.2020 Beschlussvorlage 14151 Abwägungsbeschluss zur 6. Änderung B- Plan Nr. 17 Tarnewitz wird aufgehoben.

 

2.  Der Beschluss vom 5.3.2020 Beschlussvorlage 14152 Satzungsbeschluss zur 6. Änderung B- Plan Nr. 17 Tarnewitz wird aufgehoben.

 

Die Aufhebung der Beschlüsse wird erforderlich, da auf Grund des fehlenden rechtskräftigen städtebaulichen Vertrages nicht gewährleistet ist, dass der Planungswille der Gemeinde umgesetzt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

keine

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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