Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14329

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Landrätin des Landkreises NWM beabsichtigt als Untere Naturschutzbehörde eine Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale zu erlassen.

 

Für die Naturdenkmale des Landkreises gelten derzeit gemäß § 22 Naturschutzausführungsgesetz noch die Festsetzungen des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 bzw. des Landeskulturgesetzes von 1970 fort. Die verschiedenen und unübersichtlichen Regelungen zu den Naturdenkmalen sollen durch die neue Verordnung eindeutig reguliert werden.

Mit der neuen Verordnung wird der Schutzstatus der Naturdenkmale in geltendes Recht überführt und die Verordnung wird durch konkrete Regelungen modernem Recht angepasst.

In Vorbereitung zu dieser Verordnung wurden die Naturdenkmale einzeln in der Örtlichkeit gemäß Kriterienkatalog für Baum-Naturdenkmale im Landkreis Nordwestmecklenburg überprüft.

 

Gemäß § 15 Absatz 1 Naturschutzausführungsgesetz M-V sind vor dem Erlass einer Rechtsverordnung die Gemeinden zu hören, die im Geltungsbereich der Rechtsverordnung liegen.

 

Die Gemeinde Boltenhagen hat keine Naturdenkmale im Gemeindegebiet, es erfolgt lediglich eine grundsätzliche Beteiligung zum Verordnungstext. Die Stellungnahme der Gemeinde muss bis 20. Mai 2020 beim Landkreis eingehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, keine Stellungnahme beim Landkreis NWM abzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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