Beschlussvorlage - V Klütz/19/13714-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Christinenfeld ist es zwingend erforderlich die Straßenbeleuchtungsanlage auf moderne LED-Technik umzurüsten.

Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist nicht umrüstbar, somit muss ein kompletter Austausch der Leuchten inkl. Netzausbau erfolgen.

Auf der Sitzung am 16.09.2019 hat die Stadtvertretung beschlossen, die Bestandsanlagen Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik umzurüsten. Die Finanzierung soll mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen.

Für die Beleuchtungsanlage ist ein Leuchtenkopftyp festzulegen, siehe hierzu Anlage.

Der Leuchtentyp Dieter II ist im Stadtgebiet verbaut.

Der Leuchtentyp Lucas wurde in den Ortsteilen Wohlenberg, Goldbeck und Grundshagen verwendet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für die Umrüstung der Beleuchtungsanlage den Leuchtenkopftyp ….. zu verwenden.:

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 – 09600000 - 064

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

  

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

finanziellen Auswirkungen. Voraussichtlich 25-50% Fördermittel

 

 

 

 

 

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Anlagen

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