Beschlussvorlage - V Bolte/16/10438-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Sitzung am 18.12.2013 hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Bestandsanlagen Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik umzurüsten. Die Finanzierung soll mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen.

 

Abschnitt 1

In einem ersten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung (420 Lichtpunkte) von der Tarnewitzer Chaussee an bis zur Seebrücke – also: Tarnewitzer Chaussee, Ostseeallee, Mittelpromenade, Strandpromenade, Mariannenweg, Schwarzer Weg, Albin-Köbis-Siedlung, fast alle Verbindungswege zwischen Ostseeallee–Mittelpromenade– Strandpromenade auf LED-Technik umgerüstet.

Die Umrüstung erfolgt entweder durch den Einsatz eines sogen. Umrüstsatzes (Austausch des Lampeneinsatzes) oder durch die Auswechselung des kompletten Laternen-/Leuchtenkopfes. Der Leuchtenkopf muss immer dann komplett ausgewechselt werden, wenn es für den Laternentyp keine Umrüstsätze gibt.

Das Ostseebad erhielt 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen. Damit werden Projekte zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gefördert.

Zusätzlich zu der vorgenannten Förderung erhielt die Gemeinde noch eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums M-V.

 

Abschnitt 2

In einem zweiten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung in den Ortsteilen Redewisch und Tarnewitz (400 Lichtpunkte) auf LED-Technik umgerüstet.

Wie bereits im ersten Abschnitt erfolgte die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe.  

Auch für dieses Vorhaben erhielt das Ostseebad eine Förderung in Höhe von 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen.

Eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums wurde aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens abgelehnt.

Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützte zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative dieses Projekt finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.

 

 

 

 

 

Abschnitt 3

Nun soll in einem dritten und letzten Abschnitt die restliche Straßenbeleuchtung umgerüstet werden. Zum überwiegenden Teil betrifft es die Beleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf. Insgesamt sollen 346 Lichtpunkte auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen und dem Leuchtenbuch.

 

Auch in diesem Abschnitt soll die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe erfolgen.  

 

Zur Finanzierung sollen gem. Beschluss aus 2013 Fördermittel eingeworben werden.

Infrage kommt nach wie vor eine Zuwendung gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen, allerdings ist jetzt nur noch eine verminderte Förderung möglich.

Die Fördersätze wurden mit Stand 21.11.2019 angepasst. Für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für LED-Straßenbeleuchtung mit Antragseingang ab dem 21.11.2019 beträgt die Förderung nur noch 25 %.

Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt unverändert zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative Projekte finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.

 

Die Beantragung einer Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium M-V ist möglich, aber aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens nicht sehr erfolgsversprechend. Die Finanzierungshilfe könnte max. 50 % der Eigenmittel betragen.

 

Der dritte Abschnitt ist mit Gesamtkosten brutto in Höhe von 343.874,00 EUR veranschlagt,

wobei sich diese unterteilen in:

Baukosten  Leuchtenkopftausch 216.515,00 EUR

Baukosten Umrüstsätze     33.309,00 EUR

Netzarbeiten       40.500,00 EUR

Planungskosten     53.550,00 EUR

 

Zur Finanzierung könnten 25 % der Gesamtkosten über die Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen gefördert werden; das wären 85.968,50 EUR.

 

Über das Bundesprogramm könnten 25 % der Baukosten für den Leuchtenkopftausch zur Finanzierung herangezogen werden; das wären 54.128,75 EUR.

 

 

Die mögliche Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

Herkunft der Mittel

Betrag

 

 

brutto

Eigenmittel

 

        203.776,75 €

 

 

 

Fördermittel Klimaschutz Land

          85.968,50 €

 

 

 

Fördermittel Bund

 

          54.128,75 €

 

 

 

Summe

 

        343.874,00 €

 

 

 

 

 

HINWEIS: Auf Förderung besteht kein Rechtsanspruch!

 

 

 

Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob sie den dritten Abschnitt unter den verminderten Fördermöglichkeiten durchführt und wenn ja, wie (welcher Leuchtentyp etc.).

 

Bei der Entscheidung könnte auch berücksichtigt werden, dass sich durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik nicht nur die CO2-Emission signifikant reduziert, sondern auch eine durchschnittliche Energieeinsparung von fast 80 % erreicht wird. Neben der Verbesserung des Umweltschutzes führt dieses auch zur Entlastung des gemeindlichen Haushaltes.

Bsp.: Im dritten Abschnitt wird sich die Ersparnis auf ca. 94.000 Kilowattstunden (kWh)
         belaufen; das bedeutet bei einem durchschnittlichen Preis von 23 Cent pro kWh eine
         Kostenreduzierung um rund 21.600 EUR pro Jahr.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
 

a)  Die Straßenbeleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf gem. Leuchten-
     buch soll auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.
     Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme einer Zuwendung des Landes M-V aus
     Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von
     Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen mit den
     aktuellen gültigen Fördersätzen. 

     Zusätzlich soll eine Zuwendung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des
     Bundesumweltministeriums (BMU) eingeworben werden

.    Den nicht durch Fördermittel abgedeckten Teil der Gesamtkosten trägt die Gemeinde
     Ostseebad Boltenhagen.

     Die Mittel sind im Haushalt zur Verfügung zu stellen.

 

b)  Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen des 3. Abschnittes sind folgende
     Leuchtenkopftypen bzw. Umrüstsätze zu verwenden:

     Leuchtensystem 1:

     Fritz-Reuter-Weg, Kastanienallee, Ostseering,  Mastaufsatzleuchte hängend,
     Fr.-Engels-Str., Weidenstieg, R.-Breitscheid-Str., Typ RETRO, Leipziger Leuchten

     August-Bebel-Str., Klützer-Str.

        >> 101 neue Leuchtenköpfe

    Leuchtensystem 2 und 3:
    Dünenweg, Klützer Str., Kreisel    Mastaufsatzleuchte hängend,
        Typ Glocke, Fabrikat SITECO
        >>  66 Umrüstsätze                                                           

    Leuchtensystem 4:

    Fasanenweg, Ringstr.       Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
        Typ EVA II, Leipziger Leuchten

       >> 13 neue Leuchtenköpfe


    Leuchtensystem 5:
    Weidenstieg, Ringstr./Schule, Wichmannsdorfert Str., Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
    Klützer Str./Schule      Typ EVA II, Leipziger Leuchten

       >> 38 neue Leuchtenköpfe

 

    Leuchtensystem 6:

    Parkplatz Weidenstieg      Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
        Typ EVA II, Leipziger Leuchten

      >> 44 neue Leuchtenköpfe

 

Leuchtensystem 7:

Ringstr.         Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
        Typ EVA II, Leipziger Leuchten
           >> 4 neue Leuchtenköpfe
 

Leuchtensystem 8:

Mühlenblick, Fritz-Reuter-Weg, Neuer Weg,   Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Am Urlauberdorf       Typ EVA II, Leipziger Leuchten

         >> 35 neue Leuchtenköpfe  


Leuchtensystem 9:

Fritz-Reuter-Weg, Sanddornweg, Rosenweg,  Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Schwalbenweg      Typ EVA II, Leipziger Leuchten

         >> 21 neue Leuchtenköpfe

 

Leuchtensystem 10:

Klützer Str./Kita, Am Urlauberdorf     Mastaufsatzleuchte, Fa. VULKAN
      >> 6 Umrüstsätze

 

Leuchtensystem 11:

Kurverwaltung        Mastaufsatzleuchte, opale Kugel

         Typ OTTO V, Leipziger Leuchten                                                                                    >> 6 neue Leuchtenköpfe

 

Leuchtensystem 12:

Kurverwaltung , Am Park      Mastaufsatzleuchte, opale Kugel

         Typ OTTO V, Leipziger Leuchten                                                                                    >> 12 neue Leuchtenköpfe

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54103-5233800-035

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

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