Beschlussvorlage - V Klütz/17/11996-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2017 wurden durch Bürger vier Anträge auf vorzeitige Auflösung der Grabstätte gestellt. Daraufhin wurde der Sachverhalt in den Ausschüssen beraten und auf der Sitzung der Stadtvertretung am 18.12.2017 folgendes beschlossen:

Die Anträge zur vorzeitigen Auflösung von Grabstätten werden bewilligt und das Nutzungsrecht fällt an die Stadt Klütz zurück. Die Grabstätten werden durch die Nutzungsberechtigten beräumt, geebnet und mit Rasensaat versehen

Für die vorzeitige Aufgabe eines Nutzungsrechtes werden pro Jahr und Grab 80,00 € sowie eine Einmalzahlung bei Gräberaufgabe (Ablösesumme) in der Gebührenordnung aufgenommen. Die Ablösesumme soll folgender Staffelung entsprechen:

  • 5 bis 10 Jahren 500,00 €
  • 0 bis 5 Jahren 250,00 €

Die Friedhofsgebührensatzung wurde daraufhin entsprechend angepasst.

 

Aktuell gibt es eine Anfrage einer Familie auf Auflösung der Grabstätte. Die Familie kann die Kosten für die Auflösung nicht zahlen und sieht sich gesundheitlich nicht in der Lage die Grabpflege weiter zu übernehmen. Das Nutzungsrecht für die Grabstätte läuft noch bis zum Jahr 6/2028.

 

Der Sachverhalt bzw. die Höhe der Entgelte soll erneut diskutiert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

Variante 1: der Beschluss der Stadtvertretung vom 18.12.2017 soll bestehen bleiben.

Variante 2: der Beschluss der Stadtvertretung vom 18.12.2017 soll wie folgt geändert werden:

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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