Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Verkauf der ehemaligen Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen war es erforderlich, die Sirenenanlage auf dem Gebäude zu demontieren. Da diese Sirenenanlage für die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen erforderlich ist, ist es notwendig diese Anlage an einem anderen Standort wieder zu errichten.

 

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde beschlossen, die Sirenenanlage auf dem Parkplatz am Reiterhof zu errichten. Die Überprüfung des Standortes am Parkplatz am Reiterhof hat jedoch ergeben, dass aus technischen Gründen eine Errichtung der Sirenenanlage nicht möglich ist.

 

Es wird daher von der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel, mit Absprache mit dem Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen, empfohlen, die Sirenenanlage im Mariannenweg zu errichten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Sirenenanlage im Mariannenweg in Boltenhagen zu errichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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