Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13987
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Gehweganbindung B-Plan Nr. 28
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Pettkus, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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21.11.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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23.08.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen B-Plan Nr. 28 „Lindenring“ der Stadt Klütz, ist grundsätzlich zu entscheiden ob eine Fußläufige Anbindung
1. an den Radweg entlang der Landesstraße (Umgehungsstraße)
sowie
2. Richtung Stadt – Kreuzung Lindenring/Wismarsche Straße
erfolgen soll (siehe Anlage).
Die Kosten für die Herstellung des Gehweges sind nicht umlagefähig.
Die StraßenbauverwaltungSchwerin hat mündlich dem Neubau eines Gehweges entlang der Landesstraße zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- den Neubau einer Gehweganbindung an den Radweg entlang der Landesstraße (Umgehungsstraße)
- den Neubau einer Gehweganbindung entlang der Landesstraße Richtung Stadtzentrum – Kreuzung Lindenring/Wismarsche Straße
- für die Planung ist ein entsprechendes Ingebieurbüro zu beauftragen, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen
- der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu wergeben
- Die Investitionskosten werden im Haushaltsjahr 2020/2021 bereitgestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 – 09600000 - 016 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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X | finanziellen Auswirkungen. Voraussichtlich 50% Fördermittel |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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427,3 kB
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