Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13987

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen B-Plan Nr. 28 „Lindenring“ der Stadt Klütz, ist grundsätzlich zu entscheiden ob eine Fußläufige Anbindung

1. an den Radweg entlang der Landesstraße (Umgehungsstraße)

sowie

2.  Richtung Stadt – Kreuzung Lindenring/Wismarsche Straße

erfolgen soll (siehe Anlage).

 

Die Kosten für die Herstellung des Gehweges sind nicht umlagefähig.

 

Die StraßenbauverwaltungSchwerin hat mündlich dem Neubau eines Gehweges entlang der Landesstraße zugestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. den Neubau einer Gehweganbindung an den Radweg entlang der Landesstraße (Umgehungsstraße)
  2. den Neubau einer Gehweganbindung entlang der Landesstraße Richtung Stadtzentrum – Kreuzung Lindenring/Wismarsche Straße
  3. für die Planung ist ein entsprechendes Ingebieurbüro zu beauftragen, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen
  4. der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu wergeben
  5. Die Investitionskosten werden im Haushaltsjahr 2020/2021 bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

  

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 – 09600000 - 016

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

  

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

finanziellen Auswirkungen. Voraussichtlich 50% Fördermittel

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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