Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13930

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Neuer Sachverhalt:

Per Tagesabschluss vom 17.10.2019 valutiert die Gemeinde Kalkhorst mit – 1.295.500,67 €.

 

Ursächlich ist weiterhin der verzögerte Abruf von Fördermitteln für das Projekt „minimare“. Erwartet werden ca. 2,1 Mio an Fördermitteln.

 

Bis dahin ist allerdings mit weiteren Ausgaben zu rechnen, sodass es zwingend erforderlich ist, den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 1.000.000 € auf 2.000.000 € zu erhöhen.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn eine bereits bestehende Deckungslücke sich wesentlich erhöhen wird.

Hier: Erhöhung des Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Mit Tagesabschluss vom 29.04.2019 musste die Gemeinde Kalkhorst erstmalig den Kassenkredit in Anspruch nehmen. Es erfolgte sodann unverzüglich eine Information an den Bürgermeister. Nunmehr wurde allerdings mit Tagesabschluss vom 08.07.2019 auch der festgesetzte und durch die untere Rechtsaufsicht genehmigte Kassenkreditrahmen von 800.000 € überschritten.

Per Tagesabschluss vom 08.07.2019 valutiert die Gemeinde Kalkhorst mit - 847.309,53 €.

 

Ursächlich ist insbesondere der verzögerte Abruf von Fördermitteln für das Projekt „minimare“.

 

Das Bauamt teilte hierzu mit:

Überraschend hat das Landesförderinstitut eine baufachliche Prüfung und Begründung für den Nachtrag für den 1. BA minimare erbeten. Diese bezieht sich auf die eingereichten marktbedingten Preisanpassungen und Nachträge. Die Frist zur Einreichung einer entsprechenden Stellungnahme durch das Amt wurde auf den 22.07.2019 festgesetzt.

Sodann hat das BBL eine Prüfung bis Ende August zugesagt, sodass frühestens im September mit einem Zahlungseingang an Fördermitteln für den 1. BA zu rechnen ist.

 

Bis dahin ist allerdings mit weiteren Ausgaben zu rechnen, sodass es zwingend erforderlich ist, den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von derzeit 800.000 € auf 1.000.000 € zu erhöhen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 2 der Kommunalverfassung M-V die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2019.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2019

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Anlagen

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