Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13386

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A aufgestellt, um die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Bebauung i. S. eines allgemeinen Wohngebietes angrenzend an die vorhandene Bebauung zu schaffen. Weitere Flächen im Übergang zur Landschaft werden als Grünfläche festgesetzt.

 

Das Aufstellungsverfahren wurde gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Stadt Klütz und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz notwendig.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Der wirksame teilgenehmigte Flächennutzungsplan sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz treffen für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A folgende Darstellungen:

-          Allgemeines Wohngebiet gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO,

-          Wohnbauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO,

-          Parkplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB,

-          Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Wiese, Viehweide" gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB.

Somit sind Abweichungen in den Darstellungen der wirksamen Flächennutzungsplanung zu den Planungszielen der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A vorhanden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Stadt Klütz für das Gebiet am Bahnhof befindet sich in Klütz wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden: durch das Areal des Bahnhofes für den "Klützer
Kaffeebrenner",

-          im Osten: durch die bereits bebauten Grundstücke der Schloßstraße 45
bis 55 und 55a sowie der Bahnhofsstraße 2 und 3,

-          im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland),

-          im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland).

 

  1. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Stadt Klütz durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13b BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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