Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13124

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 27 durch, um die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Ferienhausgebietes mit ca. 80 Ferienhäusern zu schaffen. Es besteht die Zielstellung, eine kleinteilige Bebauung mit Einzelhäusern vorzunehmen. Ursprünglich bestand die Absicht, die Anbindung der Ferienhausanlage in die geplante Ortsumgehungsstraße im Bereich der Ferienhausanlage einzubinden; die Ortsumgehungsstraße verfolgt die Stadt Klütz jedoch vorerst nicht weiter.

Die Fläche südlich der Ortslage Wohlenberg, westlich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 15 der Stadt Klütz, ist unbebaut und wird derzeit als Grünland genutzt. Die angrenzende Fläche des Bebauungsplanes Nr. 15 ist bereits erschlossen und mit Ferienhäusern bebaut.

Es besteht die Absicht eines Vorhabenträgers am Standort ein Ferienhausgebiet mit ca. 80 Einzelhäusern sowie einem Teil für Infrastruktur zu entwickeln. Von dem Ziel auch Doppelhäuser errichten zu können, wurde während des Aufstellungsverfahrens mit dem Entwurf Abstand genommen. Für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Planungsziele besteht das Erfordernis, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz als Sondergebiet - Ferienhäuser dargestellt.

 

Die Stadt Klütz nimmt somit die privaten Belange zum Anlass, um die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung von städtischen und städtebaulichen Zielen zu schaffen und stellt einen Bebauungsplan auf.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Klütz erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz für den Ferienpark südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlage weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Hohenkirchen werden durch die Planungen der Stadt Klütz nicht berührt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...