Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/11097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bereich der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich umfasst das Gebiet, das innerhalb der im Lageplan gekennzeichneten Abgrenzungslinie liegt.

Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine straßenbegleitende Wohnbebauung. Innerhalb der Siedlungslage von Rosenhagen sollen die Möglichkeiten einer ergänzenden Bebauung genutzt und zusätzliche Möglichkeiten für Wohnbebauung geschaffen werden. Die Stadt Dassow hat unter Beachtung eines angemessenen Wachstums an Wohneinheiten beschlossen, für die Fläche südwestlich der Straße des Friedens eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Es werden Voraussetzungen zur arrondierenden Wohnbebauung geschaffen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes und der vorhandenen rechtskräftigen Satzung /Ergänzungssatzung auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll sich die zukünftige Bebauung an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. Entsprechend der vorhandenen, ortstypischen Struktur wird eine einzeilige Bebauung durch die Satzung geregelt.

Um Klarheit hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben zu schaffen, werden einzelne Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung getroffen. Es wird geregelt, dass eine Bebauung mit Wohngebäuden zulässig ist. Zudem werden die Traufhöhe und die Firsthe festgesetzt. Auf weitere umfassende Festsetzungen wird verzichtet. Maßgeblich wird auf das Einfügeerfordernis nach § 34 Abs. 1 BauGB abgestellt.

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Ergänzungssatzung der Stadt Dassow für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch diese Planungen nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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