Beschlussvorlage - GV Kalkh/16/11081

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung der Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 wurde durch § 176 Abs. 2 KV M-V bestimmt, dass Anpassungen, die auf Grund der Vorschriften des Gesetzes in den Gesellschaftsverträgen von Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, Betriebssatzungen oder sonstigen Satzungen der kommunalen Körperschaften erforderlich sind, vorgenommen werden müssen.

 

Die Erforderlichkeit der Anpassung ergibt sich insbesondere aus § 71 Abs. 2 Satz 2 KV M-V und § 73 KV M-V.

 

Aus diesem Grunde wurde nunmehr der Gesellschaftsvertrag der Wohnungsgesellschaft Klützer Winkel GmbH angepasst.

 

Gleichzeitig wurden auch weitere Änderungen/ Ergänzungen eingepflegt.

Alle Änderungen/ Anpassungen sind im Detail dem als Anlage beigefügtem Entwurf eines Gesellschafterbeschlusses zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zu entnehmen. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, den Änderungen/ Anpassungen des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft Klützer Winkel GmbH zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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