Beschlussvorlage - V Kalkh/17/11721-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Kalkhorst hat sich bereits im Bauausschuss (17/11721) zum Radwegverlauf sowie in der Gemeindevertretung (18/12411) zu den Rahmenbedingungen für den Grunderwerb zum Radwegebau zwischen Kalkhorst und Groß Schwansee verständigt. Die Entwicklungen im Hauptort Kalkhorst (minimare) und in Groß Schwansee einschl. des Strandes erfordern eine Entwicklung der Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Herstellung eines straßenbegleitenden Radweges entlang der K12 zwischen Kalkhorst und Groß Schwansee. Dazu ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg ein Vertrag als zuständiger Baulastträger notwendig. Im Vertrag wird die Übereignung der baulichen Anlagen und der notwendigen Grundstücke geregelt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten werden auf etwa 660 TEuro geschätzt zzgl. Grunderwerb und ggf. Verdrängung von technischen Anlagen (Wasser/Abwasser/Elektro/Gas/Telekom), Förderung möglich über die kommunale Radwegebaurichtlinie, Fördersatz 75 %

 

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Anlagen

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