Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12539

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund mehrerer Abstimmungsgespräche zwischen dem Ingenieurbüro Zimmer aus Klütz  (Erschließungsplanung im Rahmen des B-Planes), dem Zweckverband und der Unteren Wasserbehörde hat sich die Notwendigkeit einer neuen Lösung für die Abwasserbeseitigung im Bereich der 1. Änderung des B 16 in Klein Schwansee ergeben. Die Regenwasserproblematik auf den Grundstücken ist durch die Versickerungssatzung geregelt. Ursprünglich war für das Baugebiet eine gemeinsame Kleinkläranlage für die fünf Baugrundstücke geplant. Im Zuge der Grundstücksveräusserungen wurde die Aufbereitung und Ableitung teilweise auf die einzelnen Eigentümer übertragen.

 

Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen (Genehmigungsfähigkeit) für die Einleitung des gereinigten Abwassers aus der KKA in das Grundwasser (Versickerung) oder die Einleitung in ein Gewässer obliegt aufgrund der Festsetzungen im Plangebiet weiterhin der Gemeinde. Die bisher geplante Lösung über eine Versickerung und Verdunstung kann unter heutigen Betrachtungen nicht mehr nachgewiesen werden. Bestehende Leitungssysteme dürfen nicht weiter belastet werden. Zusätzlich ist die Gemeinde in der Pflicht, für ein Grundstück eine KKA zu errichten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kalkhorst ermächtigt den Bürgermeister eine zeitnahe und umsetzbare Lösung zur Ableitung der Abwässer aus dem Plangebiet B16 herbeizuführen und herzustellen. Diese Ermächtigung gilt ebenfalls für die Errichtung der notwendigen KKA für einen Grundstücksbesitzer oder zur Schließung einer Vereinbarung zur Übertragung dieser Verpflichtung. Für diese Maßnahmen sind die Beauftragung einer Planung, einer Vermessung sowie eine mittlere Baumaßnahme für den Graben- und Leitungsbau erforderlich. Die Planung soll aufgrund der vorangegangenen Erschließungsplanung vom Ingenieurbüro Zimmer aus Klütz fortgeführt werden. Die notwendigen Maßnahmen sind nicht im Haushalt eingestellt und müssen zunächst als außerplanmäßige Aufwendung gesehen werden. Die notwendigen Kosten übersteigen deutlich die Wertgrenzen für Entscheidungen des Bürgermeisters entsprechend der Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die Kosten können derzeit nicht beziffert werden.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

x

unvorhergesehen und

x

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Die Leistung ist notwendig, um das bestehende Baurecht im genehmigten B-Plan und die vorhandene Bebauung zu sichern.

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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