Mitteilungsvorlage - GV Bolte/18/12520

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Kirsten Koch stellt mit Mail vom 30.05.2018 folgenden Antrag:

„Die Verwaltung möge prüfen und ggf. Vorschläge entwickeln, wie die Gestaltung, Veränderung und Entwicklung eines Logos für das Ostseebad Boltenhagen zu erfolgen hat und wo eine solche Regelung am sinnvollsten zu platzieren wäre, da weder Hauptsatzung noch Eigenbetriebssatzung der Kurverwaltung (Anmerkung: nach meiner Recherche) dazu eine Aussage machen.“

 

Im Rahmen der letzten Gemeindevertretersitzung Ostseebad Boltenhagen am 31.05.2018, sind durch Herrn Claus diverse Anfragen, unter anderem auch zum Logo, gestellt worden. Die Kurverwaltung hatte zur Sitzung eine Stellungnahme an das Amt Klützer Winkel in Vorbereitung auf die Sitzung zugearbeitet (siehe Anlage Stellungnahme Kurverwaltung).

 

Wie Frau Koch richtig festgestellt hat, sind in den rechtskräftigen Satzungen, Gesetzen und Verordnungen keine Regelungen bezüglich Gestaltung, Veränderung und Entwicklung eines Logos für das Ostseebad Boltenhagen vorhanden. Es ist jedoch nicht korrekt, dass es sich hierbei um ein städtisches Logo handelt, deren Verwendung ohne Einwilligung der Kurverwaltung durch außenstehende Dritte möglich ist.

 

Generell sind aber über die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen der Gegenstand und die Bereiche des Eigenbetriebes festgelegt, zu denen unter anderem auch die Förderung des Fremdenverkehrs und das Marketing gehören. Die laufende Betriebsführung obliegt dem Leiter des Eigenbetriebes. Zu den laufenden Geschäften der Betriebsleistung gehören insbesondere Entscheidungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung und alle regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen, die zur Durchführung der Aufgaben  notwendig sind.

 

Der Eigenbetrieb als Sondervermögen der Gemeinde wurde extra für alle touristischen Belange gegründet und mit Fachpersonal ausgestattet. Darüber hinaus bedient sich dieser zusätzlich anderen kompetenten Partnern und Firmen, um das Ostseebad Boltenhagen zeitgemäß zu vermarkten und generell als Destination im Wettbewerb mit anderen Stand zu halten.

 

Bei den Ausführungen zu einer einheitlichen Logo-Sprache ist Folgendes anzumerken:

Beim  Carolinchen ist eine  Einwilligung seitens der Kurverwaltung zur Aufbringung des Logo´s auf der Bäderbahn erteilt worden. Der Busshuttle wurde über Jahre durch die Kurverwaltung bezuschusst und deshalb hatte die Kurverwaltung insbesondere ein Interesse sowohl das Logo, als auch ein Foto zur Vermarktung des Ortes zur Verfügung zu stellen. Der jetzt durchgeführte innerörtliche Verkehr wird zum überwiegenden Teil durch die Kurverwaltung finanziert und deshalb ist weiterhin das Logo der Kurverwaltung ersichtlich.

 

Der Kurverwaltung war bislang nicht bekannt, dass das Logo des Eigenbetriebes auf Werbemitteln und Prospekten verwendet wird, die nicht durch die Kurverwaltung selbst in Umlauf gebracht werden.

 

Die Kurverwaltung  besitzt die Urheberrechte am Logo und ohne deren  Einwilligung ist eine Verwendung nicht gestattet, kann abgemahnt werden und ist als irreführende Werbung zu werten. Wie der künftige Umgang mit dem Logo und Zertifizierungen erfolgt, wird seitens des betreuenden Rechtsanwaltes der Kurverwaltung geprüft.

 

 

 

Mit Mail vom 17.06.2018 stellt Frau Kirsten Koch weitere Anträge:

 

Antrag 1:

„Der Kurbetriebssausschuss möge beschließen, das „neue Logo/Slogan“ Ostseebad Boltenhagen – Mein Ankerplatz - bis auf weiteres für die Vermarktung einzustellen und das bekannte „alte“ Logo weiterzuverwenden.

Die Notwendigkeiten einer Veränderung des Logos sowie der Bezug der Veränderung zu Zielgruppen des Ostseebades sind nicht erkennbar bzw. kommuniziert. Wesentliche öffentliche Plätze, Fahnen, Werbemittel, Souvenirs  (Tassen, Taschen, Andenken aus dem Verkauf der Kurverwaltung)  Ortsbegrüßungsschilder, Bushaltehäuser, WC Anlagen, Plakate, aktuelle Printprodukte, Dienstkleidung, Strandkörbe, Dienstauto, Briefpapier, Umschläge,  Werbung auf Shuttle Bus, Kurverwaltungsaushänge, Strandliegen usw. verfügten bisher über eine einheitliche Verwendung des „alten“ Logos. Teilnehmer der Tourismusbranche verwenden in ihren Druckwerken das aktuelle  Logo. Nun soll es „alt“  sein? Obwohl in der Aufzählung siehe vorstehend das „alte“ Logo weiter existiert? Über die erheblichen durch Logoveränderungen entstehenden Kosten sind weder Informationen im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung für 2018 erkennbar,  noch gab es in Berichten der Kurdirektorin eine fachliche Stellungnahme über den Bedarf der Änderung,  noch gibt es Informationen über eine (mögliche aber notwendige) Prioritätensetzung, welche Investitionen dieser Ausgaben zur Logoverwendung  ggfs. vorzuziehen wären. Über die  Änderung der für den Ort offiziellen Logoverwendung sind die örtlich Beteiligten nicht informiert worden und auch in offiziellen Sitzungen – KBA Fachausschuss wurde zur Information der Öffentlichkeit  dies nicht besprochen. Mögliche Anregungen und Bedenken der Marktteilnehmer/ Praktiker und Fachleute aus dem Ostseebad Boltenhagen sind dadurch weder erfragt noch in die Entscheidung der Entscheidungsträger (Kurverwaltung?) mit eingeflossen.  Vereine und Verbände sind nicht einbezogen worden. Die Kurverwaltung verwendet seit Mai zwei Logos parallel, was weder praxisgerecht ist noch einen professionellen Außenauftritt darstellt!

Die Akzeptanz im Ort für diese Art der Umsetzung fehlt. Der Antrag ist mit einer großen Anzahl von Unternehmen und Tourismus Aktiven abgestimmt und ich bitte daher um Berücksichtigung!“

 

Antrag 2:

„Die Kurverwaltung wird gebeten, entsprechend des Inhaltes aus Antrag 1 die Informationen im KBA nachzureichen, die mögliche fachliche Notwendigkeit aufzuzeigen, einen Zeitplan zu erstellen, die Kosten zu ermitteln  und mit diesen Informationen eine Diskussion im Ort mit den Ortsansässigen im Herbst 2018 zu starten (rechtzeitige Einladung an alle im Tourismus/Wirtschaft/Klinik Tätigen nach der Sommersaison) um ggfs. eine Entscheidung nach Vorliegen/Abwägen  der Anregungen und Meinungen im KB Ausschuss treffen zu können.

 

Antrag 3:

„Der Kurbetrieb möge das Amt Klützer Winkel / die Gemeindevertretung beauftragen, Vorschläge und Festlegungen zu treffen, wo die Kompetenzen wie Änderungen und Entscheidungen zum Thema  offizielles Logo/Slogan Ostseebad Boltenhagen  liegen. Sowohl §9 der KV-MV als auch §1 der Hauptsatzung regeln zwar das Thema "Wappen, Flagge und Dienstsiegel", über ein Logo, das auch überregional identitätsstiftende Funktionen besitzt, wird hier nichts ausgesagt.“

 

Gemäß öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Amt Klützer Winkel wurde geregelt, welche Aufgaben durch die Amtsverwaltung für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen übernommen werden und welche Aufgaben bei der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und somit beim Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen zugeordnet sind. Dementsprechend kann die Kurverwaltung die Amtsverwaltung nicht mit Prüfung solcher Angelegenheiten beauftragen. Wie bereits erwähnt, gehört es zu den originären Aufgaben des Kurbetriebes, auch bei Satzungsfragen, wenn gewollt Vorschläge zu unterbreiten und Empfehlungen auszusprechen.

 

Grundsätzlich ist es richtig, dass zum Beispiel im Rahmen einer Kurbetriebsausschusssitzung über eine mögliche Neugestaltung des Logo´ s informiert hätte werden können. Die Kurverwaltung hatte sich allerdings die Vorstellung des neuen Logo´ s, für den Saisonauftakt überlegt, zu denen alle Gemeindevertreter, Ausschussmitglieder, touristische Player und Vereine eingeladen waren.

 

Da die Aufgaben in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes und im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt sind  sehen wir aktuell keinen Handlungsbedarf.

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Anlagen

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