Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12490
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet "Parkplatz Niendorf" (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf)
Hier: Teilaufhebung der Satzung - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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07.06.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hohenkirchen verfügt für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf über die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4. In dem Bebauungsplan Nr. 4 ist die Regelung eines Sondergebietes für Versorgung und Infrastruktur und die Herstellung von Parkplätzen vorgesehen.
Im Zuge der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen und der gesamtkonzeptionellen Überlegungen, nun für die Bereiche der ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf, ergibt sich, dass kein Erfordernis mehr zur Realisierung der Parkplätze innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 4 besteht. Die Gemeinde Hohenkirchen fasst somit den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf.
Der Bebauungsplan ist seit 2006 rechtskräftig. Die Nutzung innerhalb des Bereiches für Versorgung und Infrastruktur wird ausgeübt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Gebiet „Parkplatz Niendorf“.
- Der Geltungsbereich der Satzung über die Teilaufhebung wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch den Geh- und Radweg begleitend zur Landesstraße,
- im Osten: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Westen: durch das Sondergebiet Versorgung und Infrastruktur.
- Die Planungsziele bestehen in der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den östlichen Bereich. Es ist beabsichtigt, die Funktion als Parkplatz zurückzunehmen und die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft im Außenbereich zu belassen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Aufstellungsverfahren zur Teilaufhebung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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