Beschlussvorlage - SV Klütz/18/12345
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der "Marke Klützer Winkel" - Weiterführung des Vorhabens über den 01.08.2018 hinaus
hier: Grundsatzbeschluss zur Bereitschaft der Absicherung der Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hurth
- Verfasser/Antragsteller:
- Hurth, Jennifer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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10.04.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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07.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Initiative der Gemeinde Hohenkirchen soll über die Weiterentwicklung der „Marke Klützer Winkel“ beraten werden.
Am 01.08.2017 wurde für das Projekt eine Vollzeitstelle – befristet auf ein Jahr – besetzt. Die Stelle ist angesiedelt beim Amt. Für dieses eine Jahr erhält das Amt einen Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 25.000 EUR vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V.
Eine Anschlussförderung (25.000 EUR) für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019 ist theoretisch gegeben. Eine entsprechende Beantragung wurde durchgeführt.
Prinzipiell scheint eine Stetigkeit der Stelle erforderlich, um die Markenbildung nachhaltig und belastbar voranzutreiben bzw. zu unterstützen.
Die Gemeindevertretung von Hohenkirchen hat dazu bereits am 25.1.2018 den Beschluss gefasst, die Markenbildung über den Förderzeitraum hinaus finanziell zu unterstützen. Vorstellbar wäre ein Zeitraum von 3 Jahren, mit der Maßgabe der Gründung eines Vereines, in dem alle 6 amtsangehörigen Gemeinden und die Gewerbetreibenden Mitglied sind.
Die Gemeinde Hohenkirchen ist bereit, Mitglied im Verein zur Markenbildung „Klützer Winkel“ zu werden, mit einer anteiligen Finanzierung in Höhe von 10.000,00 €.
Nach Gründung des Vereins könnte die Stelle dort weitergeführt werden.
Grundsätzlich sollten sich die 6 amtsangehörigen Gemeinden zur Finanzierung der Stelle positionieren.
Die Kosten für 12 Monate stellen sich zurzeit wie folgt dar:
Ausgaben: 43.200 EUR Personalkosten
12.000 EUR Sachkosten
Summe 55.200 EUR
Für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.07.2019 ist eine Gegenfinanzierung von 25.000 EUR als Personalkostenzuschuss beantragt, so dass für diesen Zeitraum nur eine Unterfinanzierung von 30.200 EUR besteht.
Bei Nichtgewährung des Personalkostenzuschusses verbleibt es bei den Kosten in Höhe von 55.200 EUR.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertetung Klütz beschließt wie folgt:
Prinzipiell besteht die Bereitschaft, die anteilige Finanzierung der Stelle für die Entwicklung der „Marke Klützer Winkel“ über den 01.08.2018 hinaus abzusichern.
Prämisse ist die Gründung eines Vereins zur Markenbildung, in dem nach Möglichkeit alle sechs amtsangehörigen Gemeinden Mitglied sind.
Die Stadt Klütz ist bereit, Mitglied im Verein zur Markenbildung „Klützer Winkel“ zu werden.
Die Stadt Klütz beteiligt sich an der Finanzierung mit einem Betrag von _____________ €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe der Beteiligung der einzelnen Gemeinden ist noch zu verhandeln.
Optional könnte der Schlüssel wie folgt sein:
die Gemeinden zu gleichen Teilen (1/6) – Bei 55.200 EUR wären dies 9.200 EUR pro Gemeinde.
nach Zahl der Beherbergungsbetten
nach Zahl der Einwohner
oder andere Ideen