Mitteilungsvorlage - GV Bolte/18/12376

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 26. Juni 2017 wurde Klage zur Zulässigkeit des begehrten Bürgerentscheids zum Bau der Dünenpromenade erhoben.

Am 23. März 2018 wurde das Urteil zugestellt. Das Verwaltungsgericht hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. März 2018 die Klage abgewiesen.

Bei der Entscheidung wurde darauf abgestellt, dass der Antrag der Kläger auf Durchführung des Bürgerentscheids nicht den Anforderungen an einen ausreichenden Kostendeckungsvorschlag für die Durchführung eines Bürgerentscheids genügt.

 

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Anlagen

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