Beschlussvorlage - GV Kalkh/18/12393

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Gemeinde Kalkhorst auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2018 vor.

Da diese immer bis spätestens zum 01.03. des laufenden Jahres in der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel vorliegen müssen, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Antrag der Dorfgemeinschaft Brook vom 01.03.2018 ist am 02.03.2018 im Amt Klützer Winkel eingegangen.

 

Antragsteller

Verwendungszweck

Gewährter Zuschuss 2017

Beantragter Zuschuss 2018

Dorfgemeinschaft Brook

Dorffest 2018

350,00

Höhe nicht benannt

Kalkhorster Sportverein e.V.

Sport- und Dorffest am 30.06.2018

350,00 €

Höhe nicht benannt

Förderverin Kulturgut Dönkendorf e.V.

Musiktheater am 18.08.2018 im Park

-

300,00 €

Arbeitslosenveband,

Schuldnerberatung NWM

Beratung in Not geratener Bürger

-

Höhe nicht benannt

 

Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Kalkhorst handelt und der Haushalt für das Jahr 2018 noch nicht durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Nordwestmecklenburg genehmigt wurde, können die Mittel erst nach Genehmigung ausgereicht werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2018

Dorfgemeinschaft Brook

..….. €

Kalkhorster Sportverein e.V.

…….. €

Förderverein Kulturgut Dönkendorf e.V.

…….. €

Arbeitslosenverband, Schuldnerberatung NWM

…….. €

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4.28101.54159000 1.500,00 €

                                                                           4.28101.54190000 1.000,00 €

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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