Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12322

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hatte auf ihrer Sitzung am 25.01.2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 gefasst. Der Beschluss wurde mit der Zielsetzung, die überbaubare Grundstücksfläche für die beabsichtigte Neubebauung (Neufassung der Baugrenzen) zu regeln, gefasst.

 

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes fallen zusammen mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 bzw. sind ein Teil desselben.

 

Im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 28 hat sich herausgestellt, dass die Umsetzung der Vorhaben wie in der bisher rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes erfolgen kann. Deshalb wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufgehoben. Die Fortführung des Verfahrens ist nicht erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hebt den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes    Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen (ehemals Satzung der Gemeinde Gramkow) für das Gebiet südlich und westlich des Golfplatzes in Hohen Wieschendorf auf.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes   Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen im Bereich Hohen Wieschendorf westlich und südlich des Golfplatzes für das Gebiet, begrenzt:

-nördlich:durch das bebaute Grundstück Birdieweg 1 (Flurstück 19/9),

-                                         östlich:durch unbebaute Grundstücke östlich des Birdieweges bzw. des im Plan festgesetzten Geh- und Radweges (Flurstücke 16/23, 16/22, 16/33),

-  südlich:durch unbebaute Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 6

(Grenze des Bereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 – in

Aufstellung),

-  westlich:durch bebaute Grundstücke am Birdieweg 3, 5, 7, 9 (Flurstück 18/13 und das Flurstück 18/14)

wird aufgehoben.

 

  1. Die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 28 berücksichtigen die Absichten eines Vorhabens im Bereich, der oben angegeben ist und als Anlage beigefügt ist.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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