Beschlussvorlage - GV Hokir/18/12322
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Gramkow in Hohen Wieschendorf
Hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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22.03.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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05.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes fallen zusammen mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 bzw. sind ein Teil desselben.
Im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 28 hat sich herausgestellt, dass die Umsetzung der Vorhaben wie in der bisher rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes erfolgen kann. Deshalb wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufgehoben. Die Fortführung des Verfahrens ist nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hebt den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen (ehemals Satzung der Gemeinde Gramkow) für das Gebiet südlich und westlich des Golfplatzes in Hohen Wieschendorf auf.
2.Der Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hohenkirchen im Bereich Hohen Wieschendorf westlich und südlich des Golfplatzes für das Gebiet, begrenzt:
-nördlich:durch das bebaute Grundstück Birdieweg 1 (Flurstück 19/9),
- östlich:durch unbebaute Grundstücke östlich des Birdieweges bzw. des im Plan festgesetzten Geh- und Radweges (Flurstücke 16/23, 16/22, 16/33),
- südlich:durch unbebaute Grundstücksflächen des Bebauungsplanes Nr. 6
(Grenze des Bereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 – in
Aufstellung),
- westlich:durch bebaute Grundstücke am Birdieweg 3, 5, 7, 9 (Flurstück 18/13 und das Flurstück 18/14)
wird aufgehoben.
- Die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 28 berücksichtigen die Absichten eines Vorhabens im Bereich, der oben angegeben ist und als Anlage beigefügt ist.
- Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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310,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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659,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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693,2 kB
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