Beschlussvorlage - SV Klütz/17/12082

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund des Grundsatzbeschlusses zur Umlegung der Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes muss eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B erfolgen.

Da noch nicht gesagt werden kann, wann die Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgen wird, macht es sich erforderlich eine Hebesatzsatzung zu erlassen, um die geänderten Hebesätze schon in der Jahreshauptveranlagung der Steuerabteilung zu berücksichtigen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A …%, Grundsteuer B …% und Gewerbesteuer 350%.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...