08.01.2018 - 6 Beschluss zur Satzung über die Festsetzung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder beraten über die vorliegenden Variantenrechnungen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Variante A umgesetzt werden soll. Die Hebesätze ab dem 01.01.2018 betragen für die Grundsteuer A 450 %, für die Grundsteuer B 380 % und für die Gewerbesteuer 350 %.

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 450 %, Grundsteuer B 380 % und Gewerbesteuer 350 %.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

5

davon anwesend:

3

Zustimmung:

3

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage