Beschlussvorlage - SV Klütz/17/12043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Soziales und Kultur der Stadt Klütz hat auf seiner Sitzung am 19.09.2017 über den Inhalt der Mitteilungsvorlage 17/11786 zur Festlegung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ ab dem 1.08.2017 diskutiert.

 

Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen. Die Stadt Klütz hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % festgesetzt.

 

Herr Marx stellte auf der Sitzung am 19.09.2017 den Antrag, dass die Stadtvertretung der Stadt Klütz einen Beschluss fassen soll ihren Wohnsitzgemeindeanteil, mindestens um den Betrag der Steigerung zu erhöhen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Betreuungsart

Gemeinde-wohnsitzanteil ab 01.01.2017

Gemeinde-wohnsitzanteil ab 01.08.2017

Steigerung für Eltern

Steigerung für Eltern

Krippe ganztags

366,22 €

409,12 €

42,90 €

12%

Krippe Teilzeit

271,18 €

293,87 €

22,68 €

8%

Krippe halbtags

225,17 €

237,74 €

12,58 €

6%

Kindergarten ganztags

194,80 €

216,42 €

21,62 €

11%

Kindergarten Teilzeit

153,36 €

172,97 €

19,60 €

13%

Kindergarten halbtags

134,40 €

153,00 €

18,59 €

14%

 

In der folgenden Berechnung wurden die Kinderzahlen nach Betreuungsart für den Monat Oktober 2017 zugrunde gelegt. Für 111 Kinder hat die Stadt Klütz für alle Betreuungsarten bei einem Gemeindewohnsitzanteil von 50% gesamt monatlich ca. 30.000,00 € gezahlt. Bei der Erhöhung des Gemeindewohnsitzanteils auf 60% würde die Stadt Klütz monatlich ca. 36.000,00 € zahlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Variante 1

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % zu belassen, da sich die Stadt Klütz gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung findet.

 

Variante 2

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Gemeindewohnsitzanteil auf 60% zu erhöhen. Infolgedessen müssen die freiwilligen Leistungen um die entsprechende Summe gekürzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Variante 1: Nein

Variante 2: Ja; monatliche Mehrkosten von 6.000,00 € (72.000,00 € im Jahr)

 

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Anlagen

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