27.11.2017 - 7 Erhöhung des Gemeindewohnsitzanteils für die Ki...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann erläutert den Sachverhalt.

 

Die Finanzausschussmitglieder einigen sich dahingehend, den Gemeindewohnsitzanteil beim Mindestanteil von 50 % zu belassen. Grund für diese Entscheidung wird in der Entlastung des Elternanteils ab Januar 2018 gesehen.

 

Der Beschlussvorschlag der Variante 1 soll um den Halbsatz „…und eine Entlastung des Elternateils ab Januar 2018 in Aussicht steht.“ Ergänzt werden.

 

Herr Nevermann lässt über die geänderte Beschlussvorlage der Variante 1 abstimmen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Variante 1

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % zu belassen, da sich die Stadt Klütz gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung findet und eine Entlastung des Elternanteils ab Januar 2018 in Aussicht steht.

 

Variante 2

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Gemeindewohnsitzanteil auf 60% zu erhöhen. Infolgedessen müssen die freiwilligen Leistungen um die entsprechende Summe gekürzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

5

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Herr Nevermann stellt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her.

 

 

Herr Longerich verlässt die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage