Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11952

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Schaffung eines  provisorischen Parkplatzes zur Betreibung eines P&R Betriebes ist es notwendig, die dafür benötigte Fläche baulich herzustellen und die Ableitung des Niederschlagswassers sowie die Ableitung des vorhandenen Drainagewassers sicherzustellen. Weitere Erschließungsmaßnahmen (Schmutzwasser, Strom) sind nicht erforderlich.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg könnte eine Baugenehmigung erteilt werden unter der Voraussetzung, dass die Abwägung des B- Planes Nr. 36.1 speziell für dieses Vorhaben erfolgt. Geplant ist der Abwägungsbeschluss für die kommende Bauausschusssitzung. Die Baugenehmigung für den provisorischen Parkplatz könnte auch auf dem Areal erteilt werden, dass später für das gemeindliche Wellcomecenter vorgesehen ist. Dies dient der Kostenminimierung für das Provisorium.

Abschließend kann der Parkplatz erst geregelt werden, wenn das Entwässerungskonzept Boltenhagen Süd vorliegt.

Herstellung Parkflächen wassergebunden mit Abtrag, 30cm Schottertragschicht und 5cm Deckschicht. Geschätzte qm Kosten 20,50€/qm (netto) für eine Fläche von ca.3.100qm (lt. Antragsunterlagen 2013/2015), entspricht ca. 63.550€ (netto).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Schaffung eines provisorischen P&R Parkplatzes am Ortseingang Wichmannsdorf entsprechend beiliegenden Lageplan.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Baumaßnahme

Kosten Graben: 43.890,79€ brutto

Kosten Parkplatz: 20,50€ /qm -63.550€ netto =75.624,50€ (brutto)

 

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Anlagen

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