Beschlussvorlage - SV Klütz/17/12029

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.08.2017 und 17.10.2017 werden Anträge gestellt, eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Ortslage Arpshagen“ 4. Änderung auf Kosten der Antragsteller zu erlassen.

Grund der begehrten Änderung ist die Zulässigkeit der Errichtung von Nebengebäuden (Carport, Abstellgebäuden…) in privaten Grünlandflächen, siehe hierzu Begründung in den vorliegenden Anträgen.

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch die Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen. 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Antrag auf Erlass der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Klütz für das Gebiet „Ortslage Arpshagen“ gemäß beigefügten Anträgen auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...