Beschlussvorlage - V Ziero/17/11339-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 29.03.2017 einen Grundsatzbeschluss zur teilweisen Nutzungsänderung und Neugestaltung der Räume im Gemeindezentrum unter Berücksichtigung bzw. der Einhaltung der eingegangenen Zweckbindung der verwendeten Förderungsmittel gefasst. Die Zweckbindung ist mit 25 Jahren festgelegt. Dazu hat im Landesförderinstitut ein Gespräch stattgefunden. Unter Einhaltung der Flächenquote 49/51% aus dem Fördermittelbescheid ist prinzipiell eine Veränderung möglich. Dies bedeutet, dass der geförderte Flächenanteil lediglich touristisch genutzt werden darf. Zu diesem Gespräch sind der Bürgermeister, die angefragte Planerin und das Amt vertreten gewesen.

 

In diesem Zusammenhang sind weitere Ideen und Anregungen aus der Vergangenheit zusammen getragen worden. Dabei ist herausgekommen, dass es weitere Gedanken zur Nutzung gibt. Zunächst sollte das gesamte Objekt und die Nutzungen besprochen und abgestimmt werden. Weitergehende Arbeitsaufträge sollen im Anschluss die bestehenden und geplanten Nutzungen neu zu ordnen, ansprechender zu gestalten oder zu optimieren, um Nutzungsvielfalt und eine bessere Auslastung zu erreichen. Ziel ist die Schaffung einer Raumstruktur die zentral über den Haupteingang erreicht werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Zierow beschließt die Erarbeitung einer Überplanung und teilweiser Nutzungsänderung und Neugestaltung der Räume im Gemeindezentrum unter Berücksichtigung bzw. der Einhaltung der eingegangenen Zweckbindung der verwendeten Förderungsmittel. Dazu sollen drei Angebote von Architekten-/Ingenieuren eingeholt werden. Das wirtschaftlichste Angebot soll aufgrund der Vorgabe von Nutzungsideen der Gemeindevertretung einen Planungsentwurf in der Gemeindevertretung vorstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Umbau- und Planungskosten derzeit nicht bekannt

 

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Anlagen

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