Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11917

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Strandhotel" im beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch.

Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 sowie der zugehörigen Begründung und der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan wurden für die Dauer eines Monats vom 20. Juli 2017 bis 22. August 2017 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Im Ergebnis der Beteiligungsverfahren ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht abgegeben. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses sind die Planunterlagen entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die auf Grund der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht abgegeben. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Investor übernommen.

 

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Anlagen

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