Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11913

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen stellt den Bebauungsplan Nr. 10 für den nordwestlichen Bereich der Ortslage Rolofshagen im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auf.

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 sowie der Entwurf der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 23. Juni 2016 bis zum 26. Juli 2016 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Im Ergebnis der Beteiligungsverfahren ergeben sich Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

Die Regenwasserableitung ist vor Satzungsbeschluss entsprechend zu regeln.

Die Löschwasserbereitstellung ist zu sichern. Der Bedarf kann im Wesentlichen abgedeckt werden. Der Teich im Sandweg ist entsprechend zu entkrauten. Der Spielplatz als solcher wird im Zuge der Grundstücksbildung mit beachtet. Sofern erforderlich, werden Teile des Spielplatzes umverlegt; ansonsten wird die Lage der Grundstücke dem Spielplatz angepasst.

Das Einvernehmen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde nach umfangreichen Abstimmungen hergestellt.

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses sind die Planunterlagen entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abgegeben.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden auf die begünstigten Grundstückseigentümer über eine städtebaulichen Vertrag umgelegt.

 

 

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Anlagen

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