18.10.2017 - 12 Satzung über den Bebauungsplan 10 der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi, 18.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Anders informiert die anwesenden Gemeindevertreter über die im Bauausschuss getätigten Erläuterungen. Er teilt weiterhin mit, dass Frau Schultz darum bat, bei Beschlussfassung folgende Ergänzung mit aufzunehmen: „Die Erschließung ist erst dann gesichert mit Herstellung der öffentlichen Niederschlagsentwässerung.“
Herr Anders verliest den Beschlussvorschlag nebst Ergänzung und lässt hierüber abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
- Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Damshagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abgegeben.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Damshagen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Die Erschließung wird erst gesichert mit Herstellung der öffentlichen Niederschlagsentwässerung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,5 MB
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