Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11900
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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04.10.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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18.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Hier: Erschließung der Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 8
Der Gemeinde werden durch die während der Erschließungsarbeiten im Baugebiet vorgefundenen Altlasten = verunreinigter Boden erhebliche Mehrkosten in Höhe von ca. 560.000 EUR entstehen.
Detaillierte Ausführungen erfolgen im als Anlage beigefügtem Vorbericht unter Punkt 4.3. – Übersicht über die Entwicklung der Investitionen; Erläuterungen insb. Darstellung der Notwendigkeit gemäß § 17a GemHVO.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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10,6 MB
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