Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11900

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Hier: Erschließung der Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 8

Der Gemeinde werden durch die während der Erschließungsarbeiten im Baugebiet vorgefundenen Altlasten = verunreinigter Boden erhebliche Mehrkosten in Höhe von ca. 560.000 EUR entstehen.

Detaillierte Ausführungen erfolgen im als Anlage beigefügtem Vorbericht unter Punkt 4.3. – Übersicht über die Entwicklung der Investitionen; Erläuterungen insb. Darstellung der Notwendigkeit gemäß § 17a GemHVO.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorbericht erläutert.

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damshagen für das Haushaltsjahr 2017. 

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Anlagen

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