Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11891

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 22.08.2016 hat die Stadtvertretung entschieden, dass die Brücke Nr. 1 (von Tarnewitzerhagen nach Oberhof) erneuert werden soll, da es die wirtschaftlichste Variante ist. Des Weiteren wurde beschlossen, dass versucht werden soll, Fördermittel zu beantragen.

 

Bereits für Fördermittel 2017 gemäß der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) hatte die Stadt sich beworben; dieser Antrag ist aufgrund ungeklärter Grundstücksangelegenheiten abgelehnt worden.

 

Zwischenzeitlich sind die Grundstücksangelegenheiten geklärt, so dass für eine Förderung in 2018 ein erneuter Antrag gem. der ILERL gestellt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt es nicht.

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ist es erforderlich, dass neben der ILERL-Förderung noch eine weitere Förderung zur Finanzierung herangezogen werden sollte.

Dabei handelt es sich um eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm.

Dieses wurde im ILERL-Antrag auch so angegeben.

 

Die Finanzierung würde sich mithin wie folgt darstellen:

 

Gesamtausgaben: 81.520,42 EUR

Einnahmen ILERL-Fördermittel 65 %:     52.988,27 EUR

verbleibender Eigenanteil: 28.532,15 EUR

 

Auf diesen verbleibenden Eigenanteil könnte man eine bis zu 90 %ige Finanzhilfe beantragen. Ein Rechtsanspruch auf eine Finanzhilfe besteht nicht.

 

Nun ist es so, dass das Kofinanzierungsprogramm zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erlassen wurde. Es kann somit formal noch keine Finanzhilfe beantragt werden.

 

Der Bewertungsstichtag für alle ILERL-Anträge für eine Förderung in 2018 ist der 30.10.2017.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung des Innenministeriums über eine Finanzhilfe vorliegen, wird der ILERL-Antrag aufgrund der nicht gesicherten Finanzierung abgelehnt bzw. kommt auf eine Warteliste für eine eventuelle Förderung in 2019.

 

Prinzipiell ist es wichtig, dass finanzschwache Kommunen versuchen, sich einer Finanzhilfe zur Übernahme eines Teils des Eigenanteils zu bedienen.  

 

 

 

 

Bei dem Vorhaben „Erneuerung der Brücke Tarnewitzerhagen nach Oberhof“ ist es aufgrund der Gewährleistung der Verkehrssicherheit insbesondere für die großen landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine Überlegung, ob die Stadt die Maßnahme auch ohne eine Finanzhilfe in 2018 durchführen würde.

Das bedeutet, dass bis zum ILERL-Bewertungsstichtag der Antrag dahingehend geändert wird, dass der verbleibende Eigenanteil (28.532,15 EUR) allein durch die Stadt Klütz getragen wird.

 

Dieses ist noch keine Garantie, dass für das Vorhaben ILERL-Fördermittel gewährt werden. Es erhöht aber ungemein die Chancen, in die Auswahl zu kommen, da nun die Finanzierung gesichert ist.

 

Sollte keine Finanzierung für die Erneuerung der Brücke zustande kommen, müssen kurzfristig Instandsetzungs- und Sicherungsarbeiten – Herstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 29.000 EUR.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:

 

Sollte absehbar sein, dass bis zum ILERL-Bewertungsstichtag keine weitere Förderung anhand der Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm möglich ist, wird der ILERL-Antrag für das Vorhaben „Erneuerung der Brücke Tarnewitzerhagen nach Oberhof" dahingehend geändert, dass der nicht durch ILERL-Fördermittel abgedeckte verbleibende Teil an den Kosten durch die Stadt Klütz getragen wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine Auswirkungen auf den Haushalt 2017 – Einnahmen und Ausgaben werden im Haushalt 2018 berücksichtigt

 

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Anlagen

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