Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11818

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortgestaltung in den Orten der Gemeinde wurde am 30. Mai 2014 in der Ostseezeitung bekannt gegeben.

Zur positiven Gestaltung des Ortsbildes hat sich die Gestaltungssatzung als Instrument bewährt; negative Auswirkungen auf das Ortsbild können vermieden werden.

Bei der Anwendung innerhalb der letzten 3 Jahre hat sich das Erfordernis ergeben, die Gestaltungssatzung der Gemeinde Kalkhorst zu überarbeiten und die Festlegungen der Gestaltungssatzung zu überprüfen. In die Prüfung sind die Erfahrungen, die aufgrund der Anwendung der Gestaltungssatzung gemacht wurden mit eingeflossen. Ebenso wurde die aktuelle Rechtslage insbesondere zur Gestaltung der Vorgartenbereiche sowie die Beachtung prägender Merkmale einzelner Teilbereiche innerhalb der verschiedenen Ortslagen berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung wurde geprüft, auch vor dem Hintergrund rechtskräftiger Bebauungspläne, die bereits entsprechende gestalterische Festsetzungen enthalten.

Auf dieser Grundlage wurden Änderungsvorschläge entwickelt und im Bauausschuss in öffentlichen Sitzungen diskutiert. Eine intensive Auseinandersetzung erfolgte auch mit der Farbgestaltung der Gebäude.

 

Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung der Gestaltungssatzung sieht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben keine Behörden- oder Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Die Satzung ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und erlangt Rechtskraft durch ortsübliche Bekanntmachung. Die Gemeinde kann wählen, ob sie die Satzung vollständig bekannt macht oder auf die Ersatzbekanntmachung zurückgreift. Es empfiehlt sich die vollständige Bekanntmachung der Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortsgestaltung in den Orten der Gemeinde gemäß Anlage als Satzung.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortsgestaltung in den Orten der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Kalkhorst zur Ortsgestaltung in den Orten der Gemeinde in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2014 außer Kraft.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im HH eingestellt.

 

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Anlagen

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