Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11718

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst durchgeführt. Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 werden anstelle der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Grundstück für die Nutzung als Ferienhaus im Anschluss an ein bestehendes Ferienhausgebiet geschaffen. Die Regelung und Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgte vor dem Satzungsbeschluss.

 

Die Gemeinde Kalkhorst führt das Planverfahren zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durch. Das Plangebiet gehört zum Siedlungskörper der Ortslage Groß Schwansee der Gemeinde Kalkhorst und der Standort wird im Rahmen von Maßnahmen für die Innenentwicklung (§ 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB) beplant.

 

Die Beteiligungsverfahren gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) wurden durchgeführt. Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung notwendig.

 

Der Flächennutzungsplan bedarf aus Sicht der Gemeinde Kalkhorst keiner Berichtigung i.Z.m. mit der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst  befindet sich in der Ortslage Groß Schwansee und wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich und nördöstlich durch die Grundstücke Seeweg 7A und Seeweg 8,

-          südöstlich durch die Wegeverbindung Seeweg – Ahornweg,

-          westlich durch das Grundstück Ahornweg 38.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Kalkhorst durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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