Beschlussvorlage - GV Hokir/17/11840

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretung wurde der Neubau einer Halle auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr in Beckerwitz (Flur 2, Flurstück 46/32 und 46/35) vorbesprochen. Daraufhin wurde ein Gespräch mit dem Landkreis geführt. Der zuständige Sachbearbeiter hat den avisierten Bauplatz als Innenbereich nach §34 BauGB bewertet. Der Neubau soll als zentrale Unterstellmöglichkeit für die Materialien und Gerätschaften der Gemeindearbeiter eingesetzt werden sowie für Materialien für das Gemeindeleben (Werbeanlagen, Garnituren etc.). Weiterhin soll Streusalz für den Winterdienst eingelagert werden.

 

Aufgrund der Grundstücksbeschaffenheit könnte die unbeheizte Halle mit zwei Toren etwa 20 x 10 m groß geplant werden. Die lichte Hallenhöhe sollte die Entlademöglichkeit eines kleinen LKW´s ermöglichen. Die Halle wird mit Sandwichelementen verkleidet um eine lange Frostfreiheit sicher zu stellen. Weiterhin sollte eine vollständige Überdachung mit einer Auskragung von etwa 3 m vor der Halle gegeben sein. Bezüglich der geplanten Streusalzeinlagerung sind bei der Materialauswahl (Holz, verzinkter Stahl, Pulverbeschichtung, Betonqualität etc.) Besonderheiten/erhöhte Anforderungen zu beachten. Es sind keine Aufenthaltsräume und Toiletten geplant.

 

Die Verwaltung schlägt zum weiteren Verfahrensweg vor, bei einigen Hallenanbietern eine Komplettleistung einschl. Genehmigungsplanung anzufragen und hieraus zunächst die Genehmigungseinholung zu beauftragen. Nach der positiven Genehmigung würde entsprechend die Bauleistung weiterbeauftragt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Neubau einer Lagerhalle (Grundsatzbeschluss). Aufgrund des vorhandenen Grundstückes und der vorhandenen Infrastruktur solle der Neubau hinter der FFw erfolgen (Gemarkung Beckerwitz, Flur 2, Flurstück 46/32 und 46/35). Als Vorleistungen sind die Baugrunduntersuchung und die Vermessung/Erstellung eines Lageplanes auszuschreiben und durchzuführen. Im Anschluss sind Vergleichsangebote für den Hallenneubau einschl. Planungsleistung einzuholen und der Gemeindevertretung vorzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 100 bis 150 TEuro

 

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Anlagen

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