Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11740
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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04.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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25.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 10.04.2017 wurde die weitere Vorgehensweise bei der Erschließung des B-Plan Nr. 28.1 Lindering festgelegt. Danach wurde der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß den o.a. Bestimmungen erforderlich.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.