Beschlussvorlage - SV Klütz/17/11740

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 10.04.2017 wurde die weitere Vorgehensweise bei der Erschließung des B-Plan Nr. 28.1 Lindering festgelegt. Danach wurde der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß den o.a. Bestimmungen erforderlich.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorlage:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Vorbericht erläutert.

 

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Finanz. Auswirkung

Anlagen:

Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2017. 

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