04.09.2017 - 6 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann übergibt das Wort an Frau Schmidt.

 

Frau Schmidt erläutert die einzelnen Positionen, die sich ändern. Diskussionen entstehen bei den Einnahmen aus Parkgebühren Schloss Bothmer. Herr Nevermann erfragte, ob man nicht doch noch den Parkplatz, der jetzt gesperrt ist, asphaltieren sollte. Angesichts der Einnahmen Jan. - Mai. Das würde sich doch rechnen. Herr Jung erinnert, dass die Asphaltierung der Fläche 160 T kosten sollte.

 

Frau Schmidt informiert, dass zur HH Genehmigung eine HH Sperre ausgesprochen werden musste. In Höhe des Verzichtes auf Erträge aufgrund derHebesätze unter Landesdurchschnitt. Frau Schmidt spricht an, dass sich das ab FAG 2018 ändern wird. Hebesätze werden dann verbindlich festgelegt, um Hebesatzspirale zu verhindern.

 

Im Rahmen der Erhöhung des Planansatzes für Seegrasberäumung erfragt Frau Rappen, wie die Seegrasberäumung abläuft, d.h. In welchen Intervallen abgefahren wird.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

6

davon anwesend:

4

Zustimmung:

3

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0