Beschlussvorlage - GV Damsh/17/11703

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damshagen hat das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für Parin im Zusammenhang mit dem Gutshaus Parin durchgeführt. Die Abwägung wurde bereits behandelt. Auf der Grundlage der Abwägung wird der abschließende Beschluss gefasst.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Damshagen im Zusammenhang mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Damshagen für das Gutshaus Parin begrenzt:

-          im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,

-          im Süden durch ein bebautes Grundstück und eine Grünfläche,

-          im Westen durch das bebaute Grundstück Unterdorf 7 und eine Grünfläche nördlich des Teiches.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Damshagen beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

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Anlagen

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