Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11714

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat den Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungs­planes im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow- Vorwerk gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient als planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und/oder des Baugenehmigungs-/BlmSch- Genehmigungsverfahrens für die Motocrossbahn Dassow.

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes stimmen mit den Zielen zur Fest­setzung der Art der Nutzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes und/oder des Baugenehmigungs-/BlmSch- Genehmigungsverfahrens für die Motocross-Anlage nicht überein. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan und/oder das Baugenehmigungs- /BlmSch-Genehmigungsverfahrens kann somit nicht als aus dem Teilflächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden. Das Parallelverfahren zur Aufstellung der 7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem verbindlichen Bauleitplan und/oder dem Baugenehmigungs-/BlmSch- Genehmigungsverfahrens ist erforderlich.

Bislang ist die Fläche sowohl als Erdstoffdeponie als auch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Es besteht die Planungsabsicht ein Sondergebiet Motocrossbahn als Sonderge­biet nach § 11 BauNVO darzustellen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur 7. Änderung des Flächennut­zungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teil-FNP) im Zusammenhang mit der Motor­crossbahn Dassow (MC Dassow) weder Anregungen noch Bedenken zu äern. Planungen der Gemeinde Kalkhorst werden durch diese Planungen nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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