Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11512

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst stellt den Bebauungsplan Nr. 24 im zweistufigen Regelverfahren auf. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit den Unterlagen zum Vorentwurf geführt. Grundlage für die Entwicklung des Vorhabens war eine Variantenuntersuchung. Auf der Grundlage der Variantenuntersuchung und der Abstimmung mit Behörden und Stellen wurde der Entwurf für das Beteiligungsverfahren inklusive Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Betrachtung erstellt.

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 durchgeführt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen dazu lagen in der Zeit vom 14.02.2017 bis zum 15.03.2017 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Entwurfsunterlagen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.02.2017 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Aus Sicht der Behördenbeteiligung ergeben sich zu berücksichtigende Belange und Hinweise, die zur Ergänzung der Planunterlagen genutzt werden. Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungsbeachtlichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Nicht berücksichtigt werden Anforderungen des Zollamtes. Da hier Anforderungen mit bodenrechtlicher Relevanz vorgetragen werden, die nicht weiter präzisiert sind, hat die Gemeinde dies zurückgestellt und nicht weiter beachtet.

Im Zusammenhang mit der Bodendenkmalbetrachtung ist aufzunehmen, dass lineare Vorhaben nicht vorgesehen sind und somit die Hinweise zur Bodenprospektion linearer Vorhaben nicht zu beachten sind. Darüber hinaus sind keine Bodendenkmale bekanntgegeben worden.

 

Die Belange der Ver- und Entsorgung werden geregelt. Die Anforderungen an die Löschwasserbereitstellung werden gesichert. Die weitergehende Ver- bzw. Entsorgung mit Trinkwasser bzw. Schmutzwasserentsorgung ist nicht notwendig. Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen hat dies im Rahmen seiner Stellungnahme zur Kenntnis genommen, dass kein zusätzlicher Bedarf zur Erschließung in Bezug auf Trinkwasser und Schmutzwasser besteht.

 

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren wird für einen Teilbereich die Herauslösung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leonorenwald“ durchgeführt. Für einen Teilbereich ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Für beide Planverfahren (7. Änderung des Teilflächennutzungsplanes und das Bebauungsplanverfahren) wurde die Vereinbarkeit mit den Zielen des Naturschutzes bereits dargestellt. Sowohl die Herauslösung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Leonorenwald“ als auch die erforderliche Ausnahmegenehmigung wurden durch die zuständige Behörde in Aussicht gestellt.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
    Die aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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