18.05.2017 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In die Satzungsunterlagen muss eingefügt werden, dass im Zuge der Eingriffsausgleichsbilanzierung die Fläche für die Abbruchfläche Silo Brook genutzt wird und dessen Bepflanzung. Die Überschüsse der KSE verbleiben in der Gemeinde. Das Vorhaben sollte bei der unteren Naturschutzbehörde als Ökokonto angezeigt werden. Die weiter vorhandenen Punkte können dann veräußert werden.

 

Die Ausnahmegenehmigung des LSG ist beantragt.

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
    Die aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Kalkhorst zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

An das zuständige PB zur Bearbeitung weitergeleitet. Eingepflegt in Verfahrensordner

 

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Anlagen zur Vorlage