Beschlussvorlage - GV Hokir/16/11072

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg hat im Rahmen einer überörtlichen Prüfung eine Vergabeprüfung der Jahre 2012 bis 2015 der Gemeinde Hohenkirchen vorgenommen. Der anliegende Prüfbericht dokumentiert das Prüfergebnis.

Das Prüfergebnis wurde im Rahmen eines Abschlussgespräches am 30.03.2017 mit Vertretern des Landkreises, des Amtes und der Gemeinde besprochen.

Dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Hohenkirchen wurde Gelegenheit zur Beteiligung gegeben. (KPG § 9)

Nunmehr muss der Prüfbericht nach § 10 Abs. 2 Kommunalprüfgesetz M-V (KPG M-V) von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen zur Kenntnis genommen werden.

Nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung liegt der Prüfbericht unter Beachtung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen nimmt den Prüfbericht über die Vergabeprüfung der Jahre 2012 bis 2015 der Gemeinde Hohenkirchen des Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg nach § 10 Abs. 2 KPG M-V zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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