Beschlussvorlage - GV Bolte/17/11500
Grunddaten
- Betreff:
-
Brücke über den Tarnewitzer Bach (Br.23) als Sinnbild des maritimen kulturellen Erbes
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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02.05.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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11.05.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Brücke Nr. 23 über den Tarnewitzer Bach hat eine Vielzahl von Schäden, die bauliche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung erforderlich machen. Eine Instandsetzung des Überbaus ist auch unter Berücksichtigung des Bauwerksalters nicht sinnvoll. Die Wegeverbindung muss weiterhin aufrechterhalten werden.
Der Überbau soll in geeigneter Weise erneuert werden. Im Rahmen der Instandsetzungen sollen auch Schäden der Natursteinwiderlager beseitigt werden. Angestrebt wird eine Tragfähigkeit der Brücke für Schwerlastfahrzeuge SLW 30 (üblicher Straßenverkehr).
Die Brücke Nr. 23 überführt einen unbefestigten Weg, der vom westlichen Dorfrand von Tarnewitz durch ein Wiesengebiet nach Boltenhagen führt. Der Weg wird von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren, aber auch häufig durch Wanderer und Radfahrer genutzt.
Dieser Weg soll auf einer Gesamtlänge von etwa 240 m ausgebaut werden.
Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde ist die Durchführung der Baumaßnahme nur mit Hilfe von Fördermitteln möglich.
Die für die Förderung infrage kommende Richtlinie ist die Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in MV. Hier ist eine Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete möglich.
Um die Maßnahme förderregelkonform zu gestalten, sind folgenden Hauptinhalte fixiert:
- die Erneuerung des Überbaus der Brücke und die Befestigung des vorhandenen Weges auf einer Länge von 240 m zur Nutzung als Lehrpfad/Infopoint zur
- Vermittlung von Wissen über die Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete (insbesondere unter dem Aspekt der Wanderung der Meeresforelle), um
- den Erhalt des maritimen kulturellen Erbes (Fisch ist und war in der Region schon immer wichtig – Leben mit und vom Fisch) zu sichern.
Ziel ist es, Wissen über die Flora und Fauna in den Bächen nahe der Ostsee zu vermitteln, um intelligent und integrativ das Bewusstsein für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu stärken.
Mit dem Projekt kann die touristische Infrastruktur verbessert werden, welche wiederum die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhält und stärkt.
Das Vorhaben „Brücke über Tarnewitzer Bach als Sinnbild des maritimen kulturellen Erbes“ ist als Projektidee bei der Lokalen Aktionsgruppe Fischwirtschaftsgebiete Westmecklenburgische Ostseeküste (FLAG WMO) gemeldet. Die FLAG WMO trifft eine Vorauswahl der für eine Förderung infrage kommenden Projekte. Erst nach einer positiven Votierung dieses Gremiums kann überhaupt ein Fördermittelantrag gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Die Förderquote beträgt 100 % der Bruttokosten, wobei davon 15 % als sogen. nationaler Kofinanzierungsanteil durch die Gemeinde selbst getragen werden muss.
Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob ein entsprechender Fördermittelantrag bei positiver Votierung der FLAG WMO gestellt soll oder soll. Dazu ist ein Grundsatzbeschluss erforderlich.
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
1. Das Vorhaben „Brücke über den Tarnewitzer Bach (Br.23) als Sinnbild des
maritimen kulturellen Erbes“ wird durchgeführt.
2. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe von Fördermitteln.
3. Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des HHJ 2017..
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben geschätzt: 200 TEUR
Einnahmen (Förderung):200 TEUR, wobei davon 15 % (= 30 TEUR) durch die
Gemeinde selbst getragen werden müssen
→ d.h. effektiv ist die Förderung nicht 100 %, sondern 85 %
Ausgaben: 200 TEUR
Einnahmen: 170 TEUR (= 200 TEUR ./. 30 TEUR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.015,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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448,5 kB
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