Beschlussvorlage - GV Kalkh/17/11514

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst durchgeführt.

 

Unter Berücksichtigung veränderter Anforderungen an die Ver- und Entsorgung wird auf die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Plangebiet nördlich der Planstraße A verzichtet. In gleichem Zuge ist die Aufteilung der Grundstücksfläche auf die benachbarten Grundstücke vorgesehen; die überbaubare Grundstücksfläche wird - wie auf den benachbarten Grundstücken auch - in einem Abstand von 5 m mit einer Tiefe von 15 m festgesetzt. 

Da Geh-, Fahr- und Leitungsrechte außerhalb des zur Erschließung dienenden Grundstücks nicht vorzuhalten sind, kann der Plangeltungsbereich des Baugebietes reduziert werden; die Festsetzungen werden in diesem Teilbereich mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 aufgehoben. Die Anforderungen an die Herstellung von Ver- und Entsorgungsanlagen wurden anderweitig geregelt und gesichert.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung notwendig.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst umfasst die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5.2 festgesetzten Flächen nördlich der Planstraße A und die jeweils westlich bzw. östlich angrenzenden Grundstücksflächen bis zu den festgesetzten Baugrenzen (rot schraffierter Bereich).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5.2 der Gemeinde Kalkhorst durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Werden von der LGE übernommen.

 

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Anlagen

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